Der Leiter des am 12. November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten geschaffenen Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung, Joseph Koeth, erlässt die “Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter”, die den Achtstundentag einführt. 1923 wird die Regelung wieder rückgängig gemacht.