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03. Januar 2017

Abgas-Skandal: Erste Musterklage gegen VW eingereicht (Braunschweig)

Im Namen eines Einzelkunden reicht die US-Kanzlei Hausfeld Klage gegen Volkswagen ein. Wegen der verbotenen Abschalteinrichtungen seien die vom Konzern ausgestellten EG-Typgenehmigungen ungültig gewesen und VW daher nach EU-Recht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Wegen der (erstmaligen) Berufung auf EU-Recht lässt sich das Urteil auf sämtliche europäische Kunden übertragen. Anders als in den USA schließt VW bisher direkte Entschädigungen in Europa aus.

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