Im Namen eines Einzelkunden reicht die US-Kanzlei Hausfeld Klage gegen Volkswagen ein. Wegen der verbotenen Abschalteinrichtungen seien die vom Konzern ausgestellten EG-Typgenehmigungen ungültig gewesen und VW daher nach EU-Recht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Wegen der (erstmaligen) Berufung auf EU-Recht lässt sich das Urteil auf sämtliche europäische Kunden übertragen. Anders als in den USA schließt VW bisher direkte Entschädigungen in Europa aus.