Die Bundesregierung bringt auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Vierte Infektionsschutzgesetz im Bundestag ein, um bundeseinheitliche Maßnahmen treffen zu können (Bundesnotbremse). 342 Abgeordnete stimmen dafür, 250 dagegen, 64 enthalten sich. Ab einer Inzidenz von 100 (Ansteckungen pro 100.00 Einwohner) gelten bundesweite Regeln bei Freizeiteinrichtungen und im Einzelhandel. Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr; Jogger und Spaziergänger dürfen aber einzeln bis 24 Uhr draußen sein. Ab einer Inzidenz von 165 ist an Schulen nur noch Distanzunterricht erlaubt. Die Maßnahmen, erst zwei Tage zuvor angepasst, gelten bis 30. Juni. Am 22. April stimmt der Bundesrat zu. Das Gesetz tritt am 24. April in Kraft.
8.000 Menschen demonstrieren vor dem Reichstagsgebäude gegen das Gesetz. Die FDP und die Freien Wähler kündigen Verfassungsbeschwerden an. Den Grünen geht das Gesetz gar nicht weit genug.