Der Deutsche Bundestag beschließt eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eingebracht von einer Koalition aus SPD, FDP und den Grünen, die zusammen demnächst eine neue Regierung bilden wollen. Noch-Regierungspartei CDU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ist gegen das neue Gesetz; sie stimmt aber doch am folgenden Tag im Bundesrat zu. Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Pflegepersonal sowie Beschäftigte in Krankenhäusern vor. Am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Das Gesetz gilt vom 24. November 2021 bis zum 19. März 2022.
Die Infektionen mit dem Coronavirus erreichten inzwischen mit der vierten Welle einen Höchststand von über 60.000 Infizierten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei über 330 auf 100.000 Einwohner. Die Krankhausbetten auf den Intensivstationen sind wieder voll mit schwer Erkrankten; Hospitalisierung 5,7 (Einweisungen pro 100.000 Einwohner). Einige Bundesländer führten bereits die 2G-Regel ein, nach der nur Geimpfte und Genesene in Restaurants, Kinos und Sportstätten gehen dürfen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen, da die Impfquote mit 67,7 % (58 Mio.) immer noch zu niedrig sei. Bis heute sind insgesamt ca. 98.500 Menschen in Deutschland an oder im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.