Home→Ereignis→Arbeitsniederlegung in allen Betrieben verboten.
01. November 1923
Arbeitsniederlegung in allen Betrieben verboten.
Der Reichspräsident verbietet per Notverordnung die Arbeitsniederlegung in allen Betrieben; die Arbeitslosenquote in Deutschland wird für Oktober mit 19,1 Prozent angegeben.