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08. April 1927

Arbeitszeitnotgesetz wird im Reichstag angenommen.

Gegen die Stimmen von SPD, KPD und DDP nimmt der Reichstag das Arbeitszeitnotgesetz an: formal wird der Achtstundentag eingeführt, die erlaubte Höchstgrenze aber auf zehn Stunden festgelegt, in Ausnahmen noch mehr.

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