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10. November 1965

Arbeitszeitverlängerung in der Bundesrepublik beschlossen.

Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) fordert die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in seiner Regierungserklärung angesichts des erwarteten Defizits im Bundeshaushalt 1966 zum Maßhalten auf und von den Tarifpartnern verlangt er eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit um eine Stunde.

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