Der Bundestag billigt die Einschränkungen des Asylrechts im Grundgesetz. Er nimmt mit großer Mehrheit die Neufassung von Artikel 16 des Grundgesetzes an, in der das Asylrecht modifiziert wird: Flüchtlinge, die aus einem als „sicher“ geltenden Land nach Deutschland einreisen, können demnach wieder in dieses Land abgeschoben werden.