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26. Mai 1993

Asylrecht im Grundgesetz eingeschränkt.

Der Bundestag billigt die Einschränkungen des Asylrechts im Grundgesetz. Er nimmt mit großer Mehrheit die Neufassung von Artikel 16 des Grundgesetzes an, in der das Asylrecht modifiziert wird: Flüchtlinge, die aus einem als „sicher“ geltenden Land nach Deutschland einreisen, können demnach wieder in dieses Land abgeschoben werden.

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