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23. Juli 2009

Bad-Bank-Gesetz tritt in Kraft

Das am 03.07.2009 vom Bundestag im Zusammenhang mit der Finanzkrise verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung ermöglicht die Einrichtung von sogenannten Bad Banks, in die Banken ihre Risikopapiere auslagern können.

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