Zur Eindämmung der Infektionszahlen beschließt Bayern das Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften; zusätzlich gilt das Tragen der Maske während Gottesdiensten. Im letzten Punkt weicht Bayern von den Bestimmungen anderer Bundesländer ab. Die verschärfte Maskenpflicht gilt ab dem 18. Januar 2021.