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12. Januar 2021

Bayern beschließt FFP2-Maskenpflicht

Zur Eindämmung der Infektionszahlen beschließt Bayern das Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr und in den Geschäften; zusätzlich gilt das Tragen der Maske während Gottesdiensten. Im letzten Punkt weicht Bayern von den Bestimmungen anderer Bundesländer ab. Die verschärfte Maskenpflicht gilt ab dem 18. Januar 2021.

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