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26. April 1950

Beginn der “Waldheimer Prozesse”

Mehrere Strafkammern des Landgerichts Chemnitz verhandeln gegen 3.442 Personen, denen vorgeworfen wird, Kriegs- bzw. nationalsozialistische Verbrechen begangen zu haben. 3.324 Angeklagte werden verurteilt, überwiegend zu Freiheitsstrafen von 15 bis 25 Jahren.

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