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23. August 1990

Beitritt zur Bundesrepublik beschlossen.

Die DDR-Volkskammer in Berlin (Ost) beschließt mit 294 zu 62 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes zum 3. Oktober. Das Parlament folgt in der dramatischen Nachtsitzung einem Antrag von CDU/DA, SPD, FDP und DSU.

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