Das Bundesverfassungsgericht gibt einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt und schränkt das seit Januar geltende Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten stark ein. Es verfügt per einstweiliger Anordnung, dass die Daten, die ein halbes Jahr gespeichert werden, nur für die Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen. Der Beschluss wird am 19.3.2008 veröffentlicht.