Im Rechtsstreit zwischen dem deutschen Verband Sozialer Wettbewerb e. V. in Berlin und der TofuTown.com GmbH in Wiesbaum urteilt der Europäische Gerichtshof, dass rein pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht als Milch, Rahm, Butter oder Käse vermarktet werden dürfen bspw. veganer Käse, da diese Begriffe nach EU-Recht tierischen Produkten vorbehalten sind. Selbst wenn die Produkte durch klarstellende oder beschreibende Begriffe ergänzt werden.