Im Petersberger Abkommen vereinbaren Bundeskanzler Konrad Adenauer und die Hohen Kommissare der drei Westmächte die politische Anbindung der Bundesrepublik Deutschland an den Westen, die Bundesrepublik darf nun konsularische Beziehungen zu ausländischen Mächten aufnehmen und internationalen Organisationen beitreten.