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04. Februar 1920

Gesetz regelt erstmals Anspruch auf Betriebsräte

Die deutsche Nationalversammlung verabschiedet ein Betriebsrätegesetz. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Form der betrieblichen Interessenvertretung haben die Arbeitnehmer in Deutschland erstmals, als am 4. Februar 1920 das Betriebsrätegesetz in Kraft tritt.

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