Zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Freisprüche von zwei Bauleitern vollumfänglich kassiert. Die Urteile des Landgerichts Köln vom Oktober 2018 seien in allen Bereichen aufzuheben, eine andere Kammer muss nun neu verhandeln. Zwar hatte das Landgericht seinerzeit durchaus eine Verletzung der Sorgfaltspflichten der beiden Männer festgestellt. Fälschlicherweise habe es dann aber den Schluss gezogen, dass dies nicht die Ursache für die Katastrophe vom 3. März 2009 gewesen sei.