Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof revidiert ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Kleinanleger hatten wegen fehlender Aufklärung über die Risiken des Börsengangs der Deutschen Telekom im Jahre 2000 geklagt. Die Übertragung von Aktien an die Telekom-Tochter Sprint wurde tatsächlich verschleiert, damit Risiken verschwiegen, weshalb der Prozess neu aufgerollt werden muss.