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08. Dezember 2004

Bon Jovi muss Schmerzensgeld zahlen

Wegen eines Hörschadens nach einem Rockkonzert der Gruppe «Bon Jovi» in Nürnberg muss der Veranstalter einer Konzert-Besucherin 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Agentur muss außerdem für die Behandlungskosten und andere Schäden der jungen Frau aufkommen.

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