Das britische Unterhaus stimmt mit großer Mehrheit – 498 Abgeordnete stimmen dafür, 114 dagegen – für das Gesetz zum Artikel 50, welches die Regierung ermächtigt das Austrittsverfahren aus der EU einzuleiten. Am 01.03.2017 stimmt eine Mehrheit der Mitglieder im House of Lords für einen Änderungsantrag, der die Regierung dazu verpflichtet die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien trotz Brexit zu garantieren. Der Antrag wird abgelehnt, woraufhin das House of Lords am 13.03.2017 trotzdem seine Zustimmung zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gibt.