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19. Januar 2021

Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdowns

Nach Beratung mit Virologen entschließen sich die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) und die regierenden Ministerpräsidenten der Bundesländer zu einer Verlängerung der Coronaschutzmaßnahmen bis zum 14. Februar, u.a. wegen neu aufgetauchter Virus-Mutationen, deren Ansteckungsrisiko deutlich höher ist, besonders bei Kindern und Jugendlichen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften für Lebensmittel muß künftig eine zertifizierte FFP2-Maske oder OP-Maske getragen werden. Andere Geschäfte, Gaststätten und Hotels bleiben geschlossen. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden künftig ermöglichen, im Homeoffice zu arbeiten, wo das möglich ist; eine entsprechende Verordnung wird das Bundeskabinett demnächst beschließen. Kinder und Jugendliche sollen nicht den Kindergarten bzw. die Schule besuchen – hier schert das Land Baden-Württemberg schon kurz nachder Einigung aus, und kündigt an, ab 1. Februar den Schulbesuch zu ermöglichen.
Die Maßnahmen werden von der Opposition aus Die Linke und FDP kritisiert, da die Infektionszahlen zurückgehen, arme Leute sich kaum die Maske leisten können und zu vielen Subventionen dort geleistet werden, wo die Ansteckungsgefahr eher gering ist. Die Wirtschaft zeigt sich zufrieden.

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