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27. Juli 2017

Bundesarbeitsgericht untersagt Arbeitgebern die Nutzung von Spähsoftware (Erfurt)

Das Bundesarbeitsgericht hat beschlossen, dass Spähsoftware, sogenannte Keylogger, zur Spionage der eigenen Angestellten unzulässig ist. Somit darf der Arbeitgeber Tastatureingaben nur dann mitlesen, wenn er konkrete Hinweise auf eine mögliche Straftat hat.

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