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29. April 1960
Bundesminister Oberländer in der DDR zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Das oberste DDR-Gericht verurteilt den Bonner Minister Theodor Oberländer in einem Schauprozess in Abwesenheit wegen „Mord und Anstiftung zum Mord“ zu lebenslangem Zuchthaus.