Die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie orientieren sich künftig vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Der Bundesrat beschließt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder wird.
Ein bundesweiter Schwellenwert, ab wann die Lage kritisch zu sehen ist, ist für die Hospitalisierungs-Inzidenz nicht vorgesehen. Grund sind große regionale Unterschiede. Die Landesregierungen sollen daher unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung selbst Schwellenwerte für die Hospitalisierungsrate festlegen.