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27. Mai 2015

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Das Gesetz sieht vor, IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen bis zu zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten von Handy-Gesprächen sollen bis zu vier Wochen gespeichert werden. Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht erhoben werden. Starke Kritik kommt aus der Opposition und von Datenschützern. Im Bundestag wird das Gesetz am 16. Oktober bestätigt.

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