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23. Februar 1983

Bundesregierung beschließt Schadstoffausstoßverringerung

Die Bundesregierung beschließt die Großfeuerungsanlagen-Verordnung, mit der der Schadstoffausstoß von Kraftwerken herabgesetzt werden soll, indem die Betreiber verpflichtet werden, technische Maßnahmen zur Rauchgasentschwefelung zu treffen.

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