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13. April 2021

Bundesregierung initiiert Reform des Infektionsschutzgesetzes

Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, beschließt die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf Drängen von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Reform des Infektionsschutzgesetzes, das einheitliche Regelungen landesweit vorsieht. Eine bundesweite “Notbremse” bei einer Inzidenz von mehr als 100 Ansteckungen je 100.000 Anwohner ist verbunden mit einer Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Wer seinen Beruf ausüben muß, ist ausgenommen. Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel sollen schließen. Private Zusammenkünfte sind nur bis fünf Personen erlaubt. Touristische Übernachtungen sind auch nicht möglich. Das Gesetz wird am 21. April im Bundestag verhandelt; die Opposition kündigt Widerstand an.

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