Berlin – Mit dem Beschluss des Bundestages erhalten eingetragene Lebenspartner das Recht auf eine Sukzessivadoption. Künftig dürfen Lebenspartner ein Kind adoptieren, das der andere Partner bereits adoptiert hat. Bislang war dies nur heterosexuellen Paaren möglich. Die Opposition stimmte gegen den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, sie fordert das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.