Bundestag und Bundesrat beschließen im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise im Eilverfahren das sogenannte “Finanzmarktstabilisierungsgesetz”, um den Finanzsektor vor einem Kollaps zu bewahren. 400 Milliarden Euro entfallen auf Staatsgarantien für Banken, 80 Milliarden Euro auf staatliche Beteiligungen und 20 Milliarden Euro auf Kredite für mögliche Bürgschaftsausfälle.