Der Bundestag stimmt mit 486 gegen 115 Stimmen bei 21 Enthaltungen einer Novellierung des Abtreibungsrechtes (Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP) zu. Abtreibungen nach § 218 StGB bleiben rechtswidrig, sind aber straffrei, wenn die betroffene Frau eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle nachweist und seit der Empfängnis weniger als 12 Wochen vergangen sind. Erlaubt ist eine Abtreibung bei schwerer Gefahr für die seelische und körperliche Gesundheit der Mutter (medizinische Indikation) und nach einer Vergewaltigung.