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27. Juni 1960

Bundestag verabschiedet Rundfunkgesetz

Der deutsche Bundestag verabschiedet das Rundfunkgesetz, das allgemeine Bestimmungen über die Aufgabe des Rundfunks enthält und die Einrichtung von Anstalten des Bundes für die “Deutsche Welle” (Überseefunk) und für den “Deutschlandfunk” vorsieht.

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