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03. Juli 2008

Bundestagswahlrecht teilweise verfassungswidrig (Karlsruhe)

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Regelungen für die Sitzverteilung bei der Bundestagswahl in Teilen für verfassungswidrig. Die bisherige Berechnung der Überhangmandate kann dazu führen, dass ein Verlust an Zweitstimmen mehr Sitze im Parlament bringen kann und umgekehrt ein Zuwachs an Zweitstimmen weniger Sitze bedeuten kann. Dieses sogenannte negative Stimmgewicht verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl und muss bis Juni 2011 vom Gesetzgeber geändert werden.

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