Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach können Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem Wegfall der Neuregelung wird die frühere Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.