Karlsruhe – Das Gericht erklärt die Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin teilweise für verfassungswidrig und gibt damit einer Klage der katholischen und der evangelischen Kirche zum Teil statt. Seit November 2006 dürfen Berliner Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr, einschließlich der vier Adventssonntage, öffnen. Die Ladenöffnung an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen verstößt laut Urteil gegen den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz. Die bisherige bundesweit liberalste Regelung bleibt aber noch bis Ende 2009 bestehen. Geschäfte dürfen am Sonntag nicht öffnen, Shopping ist auch an Advents-Sonntagen nicht erlaubt. Urteil des BVerfG.