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17. Dezember 1960

Bundesverfassungsgericht stoppt zweites Fernsehprogramm (“Adenauer-Fernsehen”)

Das von den SPD-regierten Bundesländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Bremen angerufene Bundesverfassungsgericht stoppt mit einer einstweiligen Anordnung das sogenannte “Adenauer-Fernsehen”, d.h. den Programmstart der von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Juli gegründeten Deutschland-Fernsehen GmbH, die sich im Besitz des Bundes befindet.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 28.2.1961 sein Urteil, das die von der Bundesregierung gegründete “Deutschland Fernsehen GmbH” als verfassungswidrig bezeichnet.

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