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02. Dezember 2014

Bundesverfassungsgericht weist Gutachten zu Kindeswohl in die Schranken

Karlsruhe – Allzu leicht fiel es Gerichten, m.H. von Gutachten Kinder von ihren Eltern zu trennen – im Sinne des Kindeswohls. Dabei wurde den Guatchtern meist blind vertraut, die Rechte der Eltern blieben auf der Strecke. Das oberste Gericht urteilt nun im Fall eines afrikanischen Asylbewerbers, dem vom Amtsgericht Paderborn und vom Oberlandesgericht Hamm das Sorgerecht für seine kleine Tochter entzogen wurde, umgekehrt. Das Gutachten sei unchlüssig, nicht nachvollziehbar und unverwertbar, womit die Gerichte ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten. Es gilt der Grundsatz: “Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.”

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