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19. März 2008

BVerfG veröffentlicht Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung (Karlsruhe)

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seinen Beschluss vom 11.3.2008, in dem das Gericht einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgibt und das seit Januar geltende Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten stark einschränkt. Es verfügt per einstweiliger Anordnung, dass die Daten, die ein halbes Jahr gespeichert werden, nur für die Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen.

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