Sprecher der Vertriebenenverbände bzw. ostdeutschen Landsmannschaften unterschreiben die “Charta der deutschen Heimatvertriebenen”. Am nächsten Tag erfolgt die Verkündung bei einer Massenkundgebung in Bad Cannstatt.
Die Charta bekennt sich unter Verzicht auf Rache und Vergeltung zum “Recht auf die Heimat als einem der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit” und zur gleichberechtigten Teilnahme der Vertriebenen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.