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30. März 2021

Corona-Testpflicht für sämtliche Flugrückkehrer aus dem Ausland

Die Bundesregierung führt eine Testpflicht für Flugreisende ein, auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren.
Diese generelle Testpflicht für Flugreisende gelte bis zum 12.05.2021. Dies geschieht da in den Urlaubsgebieten eine nennenswerte Ansteckungsgefahr herrscht, weil sich hier Touristen aus zahlreichen Ländern begegnen.

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