Die Bundesregierung führt eine Testpflicht für Flugreisende ein, auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren.
Diese generelle Testpflicht für Flugreisende gelte bis zum 12.05.2021. Dies geschieht da in den Urlaubsgebieten eine nennenswerte Ansteckungsgefahr herrscht, weil sich hier Touristen aus zahlreichen Ländern begegnen.