Das Bundesverfassungsgericht beschließt den Schutz von Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen (Hermaphroditen). Intersexuelle Menschen sollen im Personenstandsregister künftig die Möglichkeit erhalten, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen; die genaue Bezeichnung ist noch offen. Intersexuelle werden medizinisch als “geschlechtlich nicht eindeutig” definiert.