Die Volkskammer der DDR billigt ein Gesetz zur Bildung eines „Ministeriums für Staatssicherheit“ (MfS), das am 16. Februar eingerichtet wird. Die bisherige Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft innerhalb des Ministeriums des Innern wird zum eigenständigen Ministerium. Das als politische Polizei der DDR arbeitende Amt dient nach sowjetischem Vorbild dem Schutz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung sowie der Spionage und Gegenspionage. Das im Volksmund “Stasi” genannte Ministerium steht außerhalb der Kontrolle der Volkskammer und entwickelt sich zum gefürchtetsten Repressionsapparat der DDR.