Mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vom wird eine Mindestregelung mit 24 Werktagen für jede Branche und jedes Land gesetzt. So regelt das Gesetz, in welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat. Davon sind alle Arbeiter, Angestellten und arbeitnehmerähnliche Personen erfasst.