Durch die Zustimmung des Bundesrates zum Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (sowie der Entschließung über die Anerkennung der polnischen Westgrenze) wird die Mark als alleiniges Zahlungsmittel auch in der DDR eingeführt; die von den Sozialdemokraten geführten Länder Niedersachsen und Saarland lehnen den Staatsvertrag allerdings als „unzureichend“ ab.