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22. Juni 1990

Deutsche Mark wird alleiniges Zahlungsmittel in der DDR.

Durch die Zustimmung des Bundesrates zum Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (sowie der Entschließung über die Anerkennung der polnischen Westgrenze) wird die Mark als alleiniges Zahlungsmittel auch in der DDR eingeführt; die von den Sozialdemokraten geführten Länder Niedersachsen und Saarland lehnen den Staatsvertrag allerdings als „unzureichend“ ab.

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