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17. Februar 1939

Deutsches Heilpraktiker-Gesetz tritt in Kraft

“Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis”, heißt es in dem Gesetz, das am 17. Februar 1939 wirksam wird. Um diese Genehmigung zu bekommen, müssen sich Heilpraktiker registrieren und von Amtsärzten prüfen lassen.

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