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24. April 1926

Deutschland und die Sowjetunion schließen einen Freundschaftsvertrag.

Zwischen Deutschland und der UdSSR wird der Berliner Vertrag geschlossen, ein zunächst auf fünf Jahre befristeter Freundschaftsvertrag als Fortsetzung des Vertrags von Rapallo, in dem unter anderem eine militärische Zusammenarbeit beschlossen worden war.

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