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20. Dezember 2009

Die UNO-Generalversammlung nimmt in New York City das “Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen” an

Die UNO-Generalversammlung nimmt in New York City das “Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen” an. Die Konvention tritt am 23.12.2010 in Kraft. Unter dem Ausdruck “Verschwindenlassen” wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Staatsagenten oder durch eine Person oder Personengruppe verstanden, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung des Staates handelt, gefolgt von einer Weigerung, den Freiheitsentzug zu bestätigen oder von einer Verheimlichung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, was der betroffenen Person jeden rechtlichen Schutz entzieht.

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