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03. Juni 1972

Diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Polen.

Die Ostverträge mit der Sowjetunion (Moskauer Vertrag), die die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen festlegen, und Polen (Warschauer Vertrag) sowie das Viermächte-Abkommen über Berlin treten in Kraft und die Bundesrepublik und Polen nehmen diplomatische Beziehungen auf.

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