Lausanne – Der Internationale Sportgerichtshof CAS legt ein 63-seitiges Urteil vor, in dem die Eisschnelläuferin Claudia Pechstein des Dopings mit Eigenblut überführt wird. Zivil- und strafrechtlich ist das Urteil wertlos. Erstmals wird aber von Doping aufgrund von Indizien gesprochen.