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26. Februar 2014

Drei-Prozent-Hürde für Europawahl gekippt

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht kippt die Hürde von drei Prozent. Nunmehr genügt ein Prozent Wählerstimmen für den Einzug in das Europäische Parlament. Richter Andreas Voßkuhle betont die Wahrung der Chancengleichheit, die damit hergestellt werde, Kritiker werfen dem Gericht Europafeindlichkeit vor. In Deutschland gilt noch die Fünf-Prozent-Hürde.

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