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01. Oktober 2017

“Ehe für alle” tritt in Kraft

Im Juni 2017 hatte der Bundestag die historische Gesetzesänderung beschlossen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare sich trauen lassen können. Bis dahin war nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich gewesen. Verschiedene deutsche Städten, zum Beispiel Berlin, öffnen die Standesämter, obwohl Sonntag ist, um den ersten homosexuellen Paaren die Trauung zu ermöglichen.

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